Arriva schätzt seine Kunden und ist bestrebt, eine sichere und komfortable Fahrt in einem sauberen, gut gewarteten Bus anzubieten.
Die Transportbedingungen von Arriva Malta legen die Rechte der Kunden, Einschränkungen dieser Rechte sowie die Verpflichtungen als Kunde von Arriva fest. Dies sind die Bedingungen, zu denen Arriva Personen und deren Eigentum befördert, sie gelten für alle von Arriva ausgestellten Fahrscheine und jeden von Arriva eingegangenen Vertrag für die Beförderung von Personen oder deren Eigentum.
Sie können eine Kopie der Beförderungsbedingungen von Arriva Malta hier herunterladen oder sie unten lesen:
Beförderungsbedingungen von Arriva Malta Limited (nachstehend "Arriva Malta")
Einleitung
Diese Beförderungsbedingungen:
- legen Ihre Rechte, jegliche Einschränkungen dieser Rechte sowie Ihre Pflichten als Kunde von Arriva Malta fest.
- sind die Bedingungen, zu denen Arriva Malta Personen und deren Eigentum befördert.
- gelten für jeden von Arriva Malta oder einem der Vertreter des Unternehmens ausgestellten Fahrschein und für jeden von Arriva Malta eingegangenen Vertrag für die Beförderung von Personen oder deren Eigentum.
Für alle Personen, die einen von Arriva Malta betriebenen Bus benutzen, gilt, dass sie einer Beförderung zu diesen Bedingungen zugestimmt haben.
Diese Bedingungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Personenbeförderungsvorschriften (S.L.499.56), den Vorschriften der Transportverwaltung in Malta (Ausführungspersonal) (S.L.499.51) und dem Gesetz zur Regelung von Verbraucherangelegenheiten (Kap. 378 der Gesetze Maltas). Sie haben keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Rechte.
Unser Kundenversprechen
Wir freuen uns, Sie als Kunden zu haben, und begrüßen die Kunden aus allen Gemeinden, in denen wir unsere Dienstleistungen anbieten. Wir versprechen Ihnen, dass die von uns erbrachten Dienstleitungen immer den folgenden Ansprüchen entsprechen werden:
- Es ist unser Ziel, Ihnen eine sichere, bequeme Fahrt in einem sauberen, umweltfreundlichen, klimatisierten und gut gewarteten Fahrzeug zu ermöglichen.
- Sie erkennen Ihren Arriva-Bus an den charakteristischen Farben in Aquamarin und Beige.
- Liniennummer und Ziel des Fahrzeugs werden an der Front und an der Seite des Busses deutlich angezeigt, während am Heck des Busses nur die Liniennummer zu sehen ist.
- Zu Ihrer Sicherheit werden alle unsere Busse mit Überwachungskameras ausgestattet.
- Ihr Bus wird von einem uniformierten Berufsfahrer gefahren, welcher fließend Maltesisch spricht und über aktive und passive Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügt.
- Für uns sind Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Respekt anderen gegenüber oberstes Gebot.
Ihre Anmerkungen und Rückmeldungen
- Über unsere Kundendienst-Hotline können Sie uns ganz einfach mitteilen, was Ihnen an unseren Dienstleistungen gefällt oder missfällt. Die Nummer dieser Hotline wird in allen unseren Bussen angezeigt und ist zwischen 7:00 und 19:00 Uhr erreichbar. Rückmeldungen können auch schriftlich erfolgen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Kontakt auf unserer Website unter www.arriva.com.mt.
- Wir werden Stellungnahmen von Kunden schnellstmöglich beantworten, jedoch spätestens als innerhalb der folgenden Fristen:
- bei SMS-Nachrichten – 10 Minuten
- bei E-Mails – 24 Stunden
- bei Mitteilungen auf dem Postweg – 5 Tage.
- Sie können die Kundendienst-Hotline auch nutzen, um vertrauliche Angaben über ein eventuelles Fehlverhalten von Personen zu machen, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind. Berichte über Belästigungen oder Auseinandersetzungen werden umgehend untersucht und es werden schnellstmöglich angemessene Maßnahmen eingeleitet.
- Die Kundendienst-Hotline kann auch genutzt werden, um Unfälle oder Notfälle zu melden.
Einschränkungen unserer Haftbarkeit
Wir sind bemüht, alle unsere Busse fahrplanmäßig verkehren zu lassen. Dennoch können sich durch von uns nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. Verkehrsstaus, Straßenarbeiten oder extreme Witterungsbedingungen, Beeinträchtigungen Ihrer Fahrt ergeben. Wir bemühen uns, die Auswirkungen für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit Dritten jeweils auf jede nur erdenkliche Weise zu verringern.
Im Falle einer Streichung, eines Abbruchs, einer Verspätung, Umleitung oder Einstellung einer Fahrt oder im Fall einer sonstigen Unerreichbarkeit für Sie wegen Überfüllung oder anderer Gründe übernehmen wir für mögliche hieraus resultierende Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten Ihrerseits keine Haftung.
Wird eine bestimmte Bushaltestelle aus irgendeinem Grund nicht angefahren, so wird dies mindestens fünf Tage im Voraus angekündigt. Bei dieser Ankündigung wird auch die nächstliegende Ausweichhaltestelle angegeben.
Jegliche Änderungen der Fahrpläne werden an den betroffenen Bushaltestellen und auf unserer Website mindestens fünf Tage vor Umsetzung dieser Veränderungen bekanntgegeben.
Dies bedeutet weder eine Einschränkung noch einen Ausschluss unserer Haftung für fahrlässig verursachte Personenschäden, noch werden Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde hiervon berührt.
Verhalten der Passagiere
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen jederzeit das Betreten des Busses aus Sicherheitsgründen oder aufgrund Ihres Verhaltens zu verweigern oder Sie aufzufordern, den Bus zu verlassen. Wenn Sie sich einer solchen Aufforderung widersetzen, können Sie unverzüglich durch die Polizei aus dem Bus entfernt werden.
Polizeibeamte in Uniform oder in Besitz eines gültigen Dienstausweises können unsere Verbindungen kostenlos nutzen. Bevollmächtigte Bedienstete von Transport Malta können zur Durchführung von Überprüfungen ebenfalls kostenlos mitfahren.
Wenn Sie mit unseren Bussen fahren, gelten diese Bedingungen für Sie. Verstöße gegen gesetzliche oder in diesen Bedingungen angeführten Vorschriften können dazu führen, dass wir Sie von einer Fahrt ausschließen oder Ihnen die Fortsetzung der Fahrt verweigern. Insbesondere ist Ihnen nicht gestattet:
- Im Bus zu rauchen oder brennende Pfeifen, Zigarren, Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge mit sich zu führen.
- Sich beleidigend, bedrohend oder auf für andere Fahrgäste oder das Personal anstößige Weise zu äußern oder sich in einer solchen Weise zu verhalten. Zusteigende Fahrgäste, die nach Auffassung des Fahrers den Eindruck erwecken, dass sie sich unangemessen verhalten könnten oder unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder Lösungsmitteln stehen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
- Den Fahrer während der Fahrt anzusprechen (mit alleiniger Ausnahme von Notfällen), auf Höhe der Fahrerkabine zu stehen, die Sicht des Fahrers einzuschränken oder den Fahrer in anderer Weise von seinen Aufgaben abzulenken.
- Notausgänge, den Zustieg beim Fahrer, Durchgänge oder andere Bereiche im Bus in einer Weise zu blockieren, die die Sicherheit beeinträchtigt.
- Absichtlich Einbauten, Armaturen oder andere Teile des Fahrzeugs einschließlich der Sitze zu beschädigen, zu verunstalten, zu beschmutzen oder in sonstiger Weise missbräuchlich zu verwenden oder Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder daran zu befestigen.
- Andere strafbare Handlung zu begehen oder gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände in den Bus mitzunehmen.
- Alkohol (in jeglicher Form) oder sonstige Speisen oder Getränke zu konsumieren, die für andere Passagiere unangenehm oder anderweitig belästigend sein könnten.
- Musikgeräte (einschließlich Radios, Walkmen und Mobiltelefonen) oder Instrumente in einer Art zu spielen oder zu verwenden, die andere Fahrgäste stören könnte.
- Im Bus (aus Gründen der Sicherheit) Rollschuhe, Inlineskates oder ungeeignetes Schuhwerk zu tragen.
- Im Bus (aus Gründen der Sicherheit) Motorradhelme, Skimasken oder andere Kopfbedeckungen zu tragen, mit denen eine Unkenntlichmachung der eigenen Person erreicht werden soll.
- Kleine Kinder beim Ein- und Aussteigen oder während einer Fahrt mit unseren Linien unbeaufsichtigt zu lassen.
Beachten Sie bitte auch Folgendes:
- Um das Einsteigen zu erleichtern, zahlen Sie möglichst passend – es kann sein, dass wir Ihnen auf größere Geldscheine kein Wechselgeld herausgeben können.
- Ihre Fahrkarte gilt als Zahlungsbeleg – bewahren Sie diese bitte während der gesamten Fahrt auf.
- Drücken Sie vor Erreichen Ihrer Haltestelle bitte einmal auf den Halteknopf.
- Es ist dem Fahrer nur erlaubt, die Türen an entsprechend gekennzeichneten Haltestellen zu öffnen.
- Gepäck muss sicher verstaut werden und darf den Gang nicht versperren.
- Während der Fahrt darf der Busfahrer nicht angesprochen oder abgelenkt werden.
- Gefährliche oder entzündliche Gegenstände dürfen nicht mit an Bord des Busses genommen werden.
- Arriva duldet keinerlei Einschüchterung oder Beschimpfung ihrer Mitarbeiter und wird bei jeder Person, die eines derartigen Verhaltens für schuldig befunden wird, auf die Verhängung der höchstmöglichen Strafen hinwirken.
- Alle Fahrzeuge sind mit Überwachungskameras ausgestattet.
- Rauchen ist nicht gestattet.
- Die Notausgänge dürfen nicht von Ihnen versperrt werden.
- Für Ihren Komfort und Ihre Sicherheit sind unsere Fahrzeuge mit Sicherheitsausrüstung wie Feuerlöschern, Verbandskästen und Nothämmern ausgestattet. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Ausrüstung in entsprechenden Notsituationen verwendet wird.
- Der Verzehr von Alkohol, Getränken und sonstigen Lebensmitteln, die andere Fahrgäste stören könnten, ist verboten.
- Verwenden Sie Mobiltelefone und Musikgeräte rücksichtsvoll ohne andere Fahrgäste zu stören.
- Stellen Sie sicher, dass kleine Kinder ständig beaufsichtigt sind und nicht im Fahrzeug umherlaufen.
- Bitte geben Sie bei Bedarf Ihren Sitzplatz für Besitzer einer Kartanzjan-Karte, Schwangere und Personen mit Behinderungen frei.
- Stehen Sie nicht vor der gelben Linie.
- Hausieren ist im Bus nicht erlaubt.
- Legen Sie Ihre Füße nicht auf den Sitz.
Achten Sie immer auf die anderen Fahrgäste und unsere Mitarbeiter und befolgen Sie alle Anweisungen unserer Mitarbeiter im Hinblick auf die Sicherheit und die Kapazität des Busses. In jedem Bus ist die Maximalzahl der Fahrgäste und die Art ihrer Beförderung angegeben.
Größere Schülergruppen müssen von erwachsenen Verantwortlichen begleitet werden. Wenn Sie uns Ihre Reisepläne im Voraus mitteilen, können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten.
Sollten Sie sich beim Einsteigen, während der Fahrt oder beim Aussteigen verletzen, so teilen Sie dies bitte unverzüglich einem unserer Mitarbeiter mit.
Alle Busse verfügen über reservierte Plätze für Menschen mit Gehbehinderungen, Schwangere, Personen mit Säuglingen und Senioren. Wir möchten Sie bitten, diese Sitze für die genannten Personengruppen freizugeben.
Mitarbeiter können von jedem Fahrgast, der gegen diese oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt, Namen und Adresse verlangen. Fahrgäste können auf unser Verlangen von Polizeibeamten im Bus oder in unseren Räumlichkeiten festgehalten oder aus dem Bus oder unseren Räumlichkeiten entfernt werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
Ebenso können wir Ihre Fahrkarte ohne Rückerstattung annullieren oder andere Maßnahmen ergreifen, die wir im Hinblick auf die Sicherheit, das Wohlbefinden und den Komfort unserer Mitarbeiter und Fahrgäste für notwendig halten.
Wir tun alles Machbare, um das Verhalten der anderen Passagiere auf unseren Bussen entsprechend zu kontrollieren, können aber für deren Verhalten keine Haftung übernehmen.
Einstieg, Ausstieg und Haltestellen
Die Busse halten zum Ein- und Ausstieg an ausgewiesenen Bushaltestellen, die zumeist durch das Schild mit der Aufschrift „Bus Stop“ (Haltestelle) gekennzeichnet sind. Möchten Sie in einen Bus einsteigen, so signalisieren Sie dies bitte dem Fahrer des sich nähernden Busses. Steigen Sie weder ein noch aus, solange sich ein Fahrzeug noch in Bewegung befindet oder nicht an der ausgewiesenen Haltestelle steht.
An Bushaltestellen können Fahrgäste aus Sicherheitsgründen nur an solchen Stellen einsteigen, die offiziell als Einstieg gekennzeichnet sind. Drücken Sie kurz bevor der Bus die Haltestelle erreicht, an der Sie aussteigen möchten, bitte einmal auf den Halteknopf.
Preise und Fahrkarten
Allgemeines
Beim Betreten eines Busses müssen Sie jedes Mal entweder
- unaufgefordert den Fahrpreis für die von Ihnen beabsichtigte Fahrt entrichten
oder
- dem Fahrer einen gültigen Fahrschein, Ausweis oder andere Erlaubnis zusammen mit einem eventuell erforderlichen Lichtbildausweis vorzeigen, die vom Fahrer auf ihre Gültigkeit für Ihre Fahrt überprüft werden.
Fahrpreise werden gemäß der Fahrpreistabelle erhoben, die von Transport Malta festgelegt wird und auf unserer Website arriva.com.mteingesehen werden kann. Beachten Sie bitte, dass für Nachtfahrten andere Preise gelten und dass Sie Ihre Fahrt bei solchen Verbindungen nicht unterbrechen dürfen. Stellen Sie sicher, dass Sie am Fahrkartenautomat eine neue Fahrkarte erhalten, die dem von Ihnen gezahlten Betrag und Ihrer Fahrt entspricht. Kontrollieren Sie bitte das Wechselgeld und teilen Sie Unstimmigkeiten sofort dem Fahrer mit, da wir Fehler im Nachhinein nicht beheben können.
Im Bus akzeptieren wir in keinem Fall Zahlungen per Scheck oder Kredit-/Bankkarte. Auch ist es den Fahrern nicht immer möglich, ausreichend Wechselgeld für große Banknoten mitzuführen. Achten Sie deshalb bitte darauf, möglichst immer den passenden Betrag bereitzuhalten. Zahlungen per Kredit- oder Bankkarte sind nur beim Kauf unserer Sparkarten in den Arriva-Filialen oder über unsere Website möglich. Fahrkartenautomaten akzeptieren auch Kreditkarten und bestimmte Bankkarten.
Während der ganzen Fahrt müssen Sie Fahrkarte, Ausweis oder andere entsprechende Dokumente zwecks Überprüfung durch einen Kontrolleur sicher aufbewahren. Können Sie diese nicht vorweisen oder sind diese abgelaufen, verändert oder in anderer Weise verfälscht, müssen Sie erneut den Fahrpreis für die Fahrt zuzüglich eines Bußgeldes in Höhe von 10 € entrichten. Wird das Bußgeld von einem Fahrgast nicht entrichtet, so macht er sich damit strafbar. Das Beförderungsentgelt wird nicht rückerstattet, wenn Sie eine verlegte Fahrkarte oder ein sonstiges verlegtes Dokument zu einem späteren Zeitpunkt auffinden.
Haben Sie die Fahrt, die Sie bezahlt haben, beendet oder läuft die Gültigkeit Ihres Ausweises oder eines entsprechenden Dokuments ab, müssen Sie den Bus verlassen oder einen weiteren Fahrpreis entrichten, um an Ihren Zielort zu gelangen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Sie während der gesamten Fahrt über eine gültige Fahrkarte verfügen.
Sind Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte, eines Ausweises oder eines anderen entsprechenden Dokuments, müssen Sie den Preis für die Fahrt zuzüglich eines Bußgelds von 10 € entrichten. Ein Fahrgast, der den fälligen Fahrpreis aus Unachtsamkeit oder mit Vorsatz nicht zahlt, begeht eine strafbare Handlung und kann bei Verurteilung mit einem Bußgeld belegt werden.
Falls nicht explizit anders angegeben, sind Fahrkarten, Ausweise und andere entsprechende Dokumente nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Mehrfachfahrkarte kann während einer Fahrt nicht von mehr als einer Person genutzt werden.
Auf Malta und Gozo gelten unterschiedliche Tarife. Deshalb können für Fahrten auf einer Insel erworbene Fahrkarten ohne Kauf einer zusätzlichen Fahrkarte nicht zur Weiterfahrt auf der anderen Insel verwendet werden. Ausgenommen von dieser Regel sind allein Personen, die über einen gültigen, von den maltesischen Behörden ausgestellten maltesischen Personalausweis, eine Meldebescheinigung/Aufenthaltserlaubnis (für EU-Bürger und deren Familienangehörige) oder eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Wohnsitz auf Gozo nachweisen können. Diese können nach Vorlage einer für Fahrten auf Malta gültigen Zeitkarte (sieben Tage oder mehr) auf Gozo unentgeltlich fahren.
Sind Sie unter bestimmten Umständen nicht in der Lage, für die von Ihnen beabsichtigte Fahrt zu zahlen, kann der Fahrer sie nach seinem eigenen Ermessen mitnehmen, falls Ihre Fahrt notwendig erscheint und Sie in der Lage sind, zur Zufriedenheit des Fahrers Namen und Adresse einschließlich eines zum Nachweis dienlichen Dokuments vorzuweisen. Schutzbedürftige Kunden, Kinder unter 16 Jahren und Personen, die nach Auffassung des Fahrers in Not geraten sind und den Fahrpreis nicht bezahlen können, werden jederzeit befördert, sofern sie ihren Namen und ihre Adresse angeben, sodass die anfallenden Fahrtkosten, falls nötig einschließlich Verwaltungskosten, zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert werden können.
Tarife für Kinder
Kinder unter drei Jahren werden kostenlos befördert, sofern sie in Begleitung eines anderen Fahrgastes fahren, der im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist. Sollten alle Sitzplätze im Bus besetzt sein, wäre es wünschenswert, dass diese Kinder auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen sitzen.
Der Tarif für Kinder gilt für Personen im Alter von drei bis zehn Jahren. Hat der Fahrer begründete Zweifel am Alter eines Kindes, so kann von diesem die Zahlung des Fahrpreises für Erwachsene verlangt werden.
Tarife für Schüler
Die Schülertarife gelten für Personen im Alter von elf bis sechzehn Jahren (einschließlich) sowie bei Nachweis der Teilnahme an einem Vollzeitkurs von mindestens drei Monaten Dauer bei einem beim für Bildung zuständigen Ministerium in Malta registrierten Bildungsinstitut.
Senioren
Der Seniorentarif gilt für Personen, die im Besitz einer gültigen, von der entsprechenden Behörde auf ihren Namen ausgestellten Kartanzjan-Karte sind. Personen im Alter von mehr als 60 Jahren, die keine Kartanzjan-Karte vorweisen, müssen den vollen Tarif für Erwachsene zahlen.
Personen mit Behinderungen
Personen mit Behinderungen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, dürfen alle Busse kostenlos benutzen. Damit soll es diesen Fahrgästen ermöglicht werden, sich ganz auf ein sicheres Einsteigen und die Platzierung und Sicherung ihres Rollstuhls in dem für Rollstühle vorgesehenen Bereich zu konzentrieren.
Verbilligte Fahrten
Sind Sie im Besitz einer gültigen Ermäßigungsbescheinigung oder einer Sparkarte, so zeigen Sie diese jedes Mal beim Einsteigen in einen Arriva-Bus dem Busfahrer vor. Die Gültigkeit der jeweiligen Ausweise wird von Transport Malta und/oder Arriva Malta festgelegt.
Besitzer von Diplomatenausweisen
Arriva Malta gestattet den Angehörigen von Diplomaten zu denselben Tarifen zu reisen, die für Einheimische (Personen im Besitz eines gültigen maltesischen Personalausweises, einer Meldebescheinigung/Aufenthaltserlaubnis (EU-Bürger und deren Familienangehörige) oder einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die von der maltesischen Regierung ausgestellt sind) erhoben werden. Diese Ermäßigung gilt nur unter der Bedingung, dass die Fahrgäste, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, zum Zeitpunkt jeder Fahrt im Besitz eines Diplomatenausweises (wie vom maltesischen Außenministerium ausgegeben) sind. Der Besitzer des Ausweises muss diesen beim Kauf der entsprechenden Fahrkarte im Bus dem Fahrer vorzeigen. Der Ausweis muss auch während der gesamten Fahrt für eine eventuelle Überprüfung durch einen Mitarbeiter von Arriva bereitgehalten werden.
Verlorene/beschädigte Fahrscheine (einschließlich Sparkarten)
Arriva Malta leistet keine Erstattung für verlorene/beschädigte Fahrkarten. Dies gilt auch für Arriva-Sparkarten und etwaige darauf geladene bereits bezahlte Fahrscheine. Kunden, die ihre Sparkarte verlieren, müssen für die Ausstellung einer Ersatz-Sparkarte eine Gebühr in Höhe von 5 € entrichten. Diese Ersatzkarte wird ohne jegliche aufgeladene Fahrscheine ausgegeben und der Nutzer muss die Karte (auf eigene Kosten) wiederaufladen, um sie für Fahrten mit Arriva-Bussen nutzen zu können.
Weitere Informationen zu unserem gesamten Fahrkartenangebot und zum Erwerb bestimmter Arten von Fahrkarten außerhalb der Busse finden Sie auf der Website unter arriva.com.mt.
Beförderung von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern
Solange entsprechend Platz vorhanden ist und nach alleinigem Ermessen des Fahrers ist in einem Bus die Beförderung eines Rollstuhls (ohne fremde Hilfe) oder von bis zu zwei Kinderwagen oder Sportwagen/Buggys zulässig. Die Rampe darf nicht mit mehr als dem angegebenen Höchstgewicht belastet werden.
Die Abmessungen des reservierten Bereiches lassen im Allgemeinen die Beförderung eines Rollstuhls mit einer maximalen Länge von 120 cm und einer maximalen Breite von 70 cm zu.
Während der Fahrt müssen Kinderwagen, Sportwagen/Buggys, Rollstühle und Einkaufstrolleys sicher innerhalb des Niederflurbereichs und/oder des reservierten Bereichs abgestellt werden, so dass sie nicht ins Rollen geraten können und für andere Mitreisende weder ein Hindernis noch eine Gefahr darstellen.
Die Fahrer werden auf Umstände hinweisen, bei denen eine sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern nicht möglich ist. Dies bezieht sich sowohl auf ihre eigene Unversehrtheit und Sicherheit als auch auf die des behinderten Fahrgasts, anderer Fahrgäste oder Bürger oder aber auf die des Fahrzeugs und seiner Ausstattung.
Es liegt im Ermessensbereich des Fahrers, ob Sportwagen/Buggys und Kinderwagen zu Hauptverkehrszeiten zusammengeklappt werden müssen, oder ob Nutzer des reservierten Bereiches diesen räumen müssen, wenn ein Kunde im Rollstuhl sich in den Bus begeben möchte. Sie müssen zum Zweck der angemessenen Nutzung des reservierten Bereiches kooperieren, indem Sie den reservierten Bereich gegebenenfalls für Rollstuhlfahrer frei geben.
Speziell konstruierte Klappfahrräder, welche in einer Reisetasche getragen werden, können in den Fahrzeugen in den entsprechenden Gepäckbereichen verstaut werden, sofern dies sicher möglich ist und mit Rücksicht auf andere Kunden und deren Eigentum. Nicht klappbare Fahrräder werden in unseren Bussen nicht befördert.
Elektromobile werden in unseren Bussen nicht befördert.
Gepäck
Außer bei unseren mit Gepäckraum ausgestatteten Bussen behalten wir uns das Recht vor, im Interesse der Sicherheit und des Komforts unserer Kunden in unseren Bussen Gepäck oder andere Gegenstände abzulehnen oder dessen Größe und Art einzuschränken. Sie können kleinere Gepäckstücke oder andere Gegenstände nach Ermessen des Fahrers mitbringen, sofern diese nicht sperrig sind oder für andere Fahrgäste oder Mitarbeiter keine Gefahr oder Belästigung darstellen. Sie tragen jederzeit selbst die Verantwortung für den sicheren Transport, die Stabilität und Handhabung sämtlicher mitgebrachten Gegenstände. Dies gilt auch für Flüssigkeiten oder Farbe, die sich in verschlossenen Behältern innerhalb entsprechender Taschen befinden müssen.
Die Fahrt kann Ihnen nicht gestattet werden, wenn der für die Beförderung von Gepäck vorgesehene Platz bereits belegt ist oder Ihr Gepäck nach Auffassung des Fahrers den Gang oder die Notausgänge des Busses versperrt. Wir können keine Verantwortung für Verluste oder Unannehmlichkeiten übernehmen, falls Ihnen unter diesen Umständen die Fahrt verweigert wird oder falls Ihr Gepäck oder anderes Eigentum während der Fahrt beschädigt wird oder verloren geht.
Brennbare oder sonstige gefährliche Objekte oder Materialien können aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen transportiert werden. Dies gilt unter anderem für nicht versiegelte schwere Batterien und Benzin. Allerdings werden Kunden befördert, welche aus medizinischen Gründen eine einzelne Sauerstofflasche oder ein Sauerstoffgerät mit sich führen, wobei einschränkend gilt, dass zu jedem Zeitpunkt immer nur eine Sauerstoffflasche im Bus vorhanden sein darf. Die Lagerung oder Handhabung der Flaschen muss grundsätzlich nach Maßgabe der Anweisungen des Herstellers oder des Händlers erfolgen.
Tiere
Blindenhunde, Gehörlosenhunde und Begleithunde werden jederzeit befördert.
Alle anderen Tiere, die keine Gefahr oder Belästigung für andere Fahrgäste oder Mitarbeiter darstellen, dürfen auf unseren Verbindungen nur befördert werden, wenn sie sich in geeigneten Behältern oder Tragetaschen befinden und auf dem Schoß der begleitenden Person gehalten werden. Wenn Sie ein Tier in den Bus mitbringen, tragen Sie die Verantwortung für jegliche Schäden, Verluste oder Verletzungen, die sich aus dessen Anwesenheit ergeben.
Verlorenes Eigentum
Wir bemühen uns nach besten Kräften, um in unseren Bussen verbliebenes Eigentum ausfindig zu machen und an den Eigentümer zurückzugeben. Wenn Sie in einem Bus verlorene Gegenstände finden, übergeben Sie diese bitte dem Fahrer.
Werden Fundgegenstände nicht innerhalb von fünfzehn (15) Minuten von der Person, die sie verloren hat, zurückverlangt und handelt es sich nicht um leicht verderbliche oder anstößige Gegenstände, so leiten wir diese innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden an eine Polizeistation weiter, wo sie vom Besitzer abgeholt werden können.
Sonstiges
Diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar. Keiner unserer Mitarbeiter ist berechtigt, Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen zu ändern oder hiervon abzuweichen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Bedingungen jederzeit ohne Vorankündigung abzuändern.
Arriva Malta Limited
3. Juli 2011